SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die Frist für den Widerspruch gegen einige Ablehnungsbescheide der Universität Hamburg am 23.09.2019 abläuft.
Abgelehnte Studienbewerber der Universität Hamburg sollten daher dringend tätig werden, damit eine Studienplatzklage noch Aussicht auf Erfolg hat. Einige Ablehnungsbescheide der Universität Hamburg wurden bereits am 14.09.2019 versandt, so dass dagegen ein Widerspruch inzwischen leider verfristet ist.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben zudem weitere Studienplatzklagen, so u.a. im Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor, eingeleitet.