Der Studiengang Volkswirtschaftslehre erfreut sich – ebenso wie Betriebswirtschaftslehre – stetiger Beliebtheit. Die Nachfrage nach Studienplätzen im Bereich VWL ist die letzten Jahre derart stark gestiegen, dass die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot der Universitäten und Hochschulen regelmäßig übersteigt. Dennoch bestehen auch hier berechtigte Aussichten auf die Durchführung einer erfolgreichen Studienplatzklage.

Die Studienplatzklage im Studiengang Volkswirtschaftslehre verläuft über die Stellung der sog. außerkapazitären Anträge. Dieser Antrag ist zwingende Voraussetzung, um rechtzeitig zum jeweiligen Semester ein gerichtliches Eilverfahren durchzuführen.

Da für diesen speziellen Antrag in 16 Bundesländern unterschiedliche Form- und Fristvorschriften vorherrschen, helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren und form- und fristgerecht diese Anträge zu stellen.

Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de