Studienplatzklage im Studiengang PsychologieStudiengang Psychologie

Auch der Studiengang Psychologie erfreut sich äußerst großer Beliebtheit, so dass in der Regel nicht alle Studienbewerber:innen einen Studienplatz erhalten.

Studienbewerber:innen sollten den Erhalt des Ablehnungsbescheides nicht unbedingt abwarten, sondern sich frühzeitig Gedanken machen für den Fall einer möglichen Ablehnung.

In einigen Bundesländern gelten strenge Ausschlussfristen (z.B. den 15.07. für das Winter- bzw. den 15.01. für das Sommer­semester). Werden bis zum Fristablauf nicht die außerkapazitären Zulassungsanträge gestellt werden, hat ein späteres gerichtliches Eilverfahren keine Aussicht mehr auf Erfolg.

Wir empfehlen daher, rechtzeitig aktiv zu werden. Eine Studienplatzklage ist zwar auch dann noch nach Erhalt des Ablehnungsbescheides möglich, jedoch nicht mehr in allen Bundesländern.

Studienplatzklagen sind erfolgreich!

Die nachfolgenden aufgezählten Beispiele zeigen exemplarisch, dass  abgelehnte Studienbewerber:innen durchaus eine realistische Chance haben, den Anspruch auf Zulassung zu einem Studiengang ggfs. auch gerichtlich durchsetzen zu können.

Master

  • Hamburg: 7 weitere Studienbewerber wurden im Wintersemester 2015/2016 im Master-Studiengang Psychologie zugelassen.
  • Berlin: Sowohl die HU Berlin als auch die FU Berlin haben zum Wintersemester 2015/2016zum Master-Studium Psychologie aufgenommen.
  • Bielefeld: Auch die Universität Bielefeld verpflichtete sich im Rechtsstreit, weitere Studienplätze unter den abgelehnten Studienbewerber zu verteilen.
  • Bonn: Auch in Bonn gab es zum Wintersemester 2015/2016 weitere Studienplätze, die durch einen außergerichtlichen Vergleich angeboten wurden.
  • Düsseldorf: Die Universität Düsseldorf verpflichtete sich ebenfalls, weitere Studienbewerber zum Wintersemester 2015/2016 aufzunehmen.
  • Göttingen: Auch an der Universität Göttingen gab es weitere Studienplätze für zunächst abgelehnte Bewerber.

Bachelor

  • Tübingen: Die Universität Tübingen hat auch zum Wintersemester 2015/2016 weitere Studienbewerber aufgenommen.
  • Wuppertal: Die Universität Wuppertal hat sich zum Wintersemester 2015/2016 verpflichtet, weitere abgelehnte Studienbewerber aufzunehmen.
  • Jena: Die Universität Jena musste auch zum Wintersemester 2015/2016 weitere Studienbewerber aufnehmen, die zunächst abgelehnt worden sind.
  • München: Auch die LMU München musste sich verpflichten, zwölf weitere Studienbewerber zum Wintersemester 2015/2016 aufzunehmen.
  • Gießen: Auch in Gießen war die Studienplatzklage im Studiengang Psychologie erfolgreich.
  • Chemnitz: Auch die TU Chemnitz erklärte sich bereit, acht weitere Studienbewerber aufzunehmen.
  • Darmstadt: Die TU Darmstadt verpflichtete sich, weitere 5 abgelehnte Studienbewerber zum Wintersemester 2015/2016 aufzunehmen.
  • Saarland: Die Universität Saarland verpflichtete sich ebenfalls, weitere fünf abgelehnte Studienbewerber aufzunehmen.

Es lohnt sich also, rechtzeitig aktiv zu werden. Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de