Das Hochschulrecht ist ein Teilbereich des Wissenschaftsrechts und befasst sich u.a. mit den Regelungen des staatlichen Organisationsrechts. Diese Regelungen sind Normen des öffentlichen Rechts, die das Verhältnis zwischen der und dem Staat, aber auch die Beziehung zwischen den an der Hochschule tätigen Personen und dem Staat treffen. Auch der Hochschulbereich kann Anlass für Streitigkeiten zwischen den jeweiligen Organen bieten.
Neben disziplinarischen Maßnahmen oder auch einer unberechtigten Exmatrikulation bieten wir auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um die Themen Doktorarbeit, Habilitation und Promotionsvorhaben an. Insbesondere das Thema “Ghostwriting” bzw. der Vorwurf, eine wissenschaftliche Ausarbeitung mit fremder Hilfe angefertigt zu haben, kann für das berufliche Fortkommen eine Stigmatisierung bedeuten. Wir beraten und vertreten auch in solchen Fällen.
Ebenfalls von uns bearbeitet werden Hochschulzulassungsstreitigkeiten, die sog. Studienplatzklagen. Die Verfahren sind kompliziert und umfangreich; es müssen in der Regel nicht nur eine Vielzahl von Anträgen gestellt, sondern auch etliche Fristen beachtet und Formerfordernisse erfüllt werden.