Es wurden nunmehr von hochschulstart.de im dialogorientierten Serviceverfahren die ersten Ablehnungsbescheide versendet. Betroffene Studienbewerberinnen und Studienbewerber sollten im Falle der Ablehnung prüfen lassen, ob die Ablehnung rechtmäßig erfolgt ist. Eine sog. Studienplatzklage kann in diesem Fall die Chance eröffnen, doch noch den begehrten Wunschstudienplatz zu erhalten. Wir vertreten bundesweit abgelehnte Bewerber:innen und unterstüzen diese bei der Durchsetzung des Anspruchs auf den begehrten Wunschstudienplatz.

Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de