Durchführung einer StudienplatzklageIm Studiengang Pharmazie müssen ebenfalls die sog. außerkapazitären Anträge neben der regulären Bewerbung gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt an jeder Universität, an der später ggfs. geklagt werden soll. Da für diesen Antrag in 16 Bundesländern unterschiedliche Form- und Fristvorschriften gelten, ist Sorge dafür zu tragen, dass diese Anträge rechtzeitig gestellt werden.

Aktuell besteht die Möglichkeit, sich an einer Vielzahl von Universitäten bundesweit für den Studiengang Pharmazie zu bewerben.

Wir kennen die Entwicklung der Zulassungszahlen und helfen Ihnen sowohl bei der Bewerbung über die Stiftung Hochschulstart als auch bei der Auswahl der Studienorte, an denen eine Studienplatzklage mit berechtigten Erfolgsaussichten durchgeführt werden kann.

Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de