SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die Ablehnungsbescheide für das Auswahlverfahren der Hochschulen am 25. September 2019 bereitgestellt bzw. mit der Post abgeschickt werden. Einen Ablehnungsbescheid erhalten Sie,
- wenn Sie im Auswahlverfahren der Hochschulen keinen Studienplatz erhalten konnten oder
- an einer Hochschule, die Sie in Ihrem Antrag in der Reihenfolge der Studienortswünsche nachrangig genannt hatten, zugelassen werden konnten. In diesem Fall erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid für die von Ihnen vorrangig gewünschten Hochschule
Abgelehnte Studienbewerber sollten sich, sofern sie eine Studienplatzklage anstreben, mit SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte in Verbindung setzen, die für Fragen rund um das Hochschulzulassungsrecht gerne zur Verfügung stehen.