Die sog. Studienplatzklage ist eine Möglichkeit, den Wunschstudienplatz per Gerichtsbeschluss oder Zulassungsvergleich zu bekommen.
Denn jedes Jahr lehnen sowohl die Stiftung Hochschulstart als auch die einzelnen Hochschulen und Fachhochschulen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber ab.
Die Verfahren im Rahmen einer Studienplatzklage sind dabei kompliziert und umfangreich. Es müssen in der Regel nicht nur eine Vielzahl von Anträgen gestellt, sondern auch etliche Fristen beachtet und Formerfordernisse erfüllt werden. An dieser Stelle helfen wir Ihnen und erfüllen Ihren Berufswunsch und beraten Sie bereits bei der Wahl der Hochschulen.
Wir bieten eine optimale und individuelle Planung, eine individuelle Erfolgsstrategie und Durchführung der Verfahren und stellen dafür ein spezialisiertes Team von Fachanwälten zur Verfügung. Eine transparente und faire Abrechnung erachten wir als Pflicht.
Jahrelange Erfahrungen und unzählige eingeklagte Studienplätze zeichnen uns aus.
Dauer
Je nachdem, ob ein gerichtliches Verfahren notwendig ist oder eine Einigung mit der Universität bzw. Hochschule erreicht wird, kann das Verfahren einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
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Fristen
Grundsätzlich teilt sich die sog. Studienplatzklage in drei große Schritte auf. Der außerkapazitäre Zulassungsantrag, der Ablehnungsbescheid und das Eilverfahren vor dem Gericht.
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Kosten
Ein für Sie sehr wichtiges Thema sind die Kosten des Verfahrens. Das ist uns bewusst. Daher wollen wir so transparent wie möglich mit diesem Thema umgehen.
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Erfolgsaussichten
Damit Sie als angehender Student abschätzen können, ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand einer Klage überhaupt lohnt, müssen Sie die Erfolgsaussichten abschätzen können.
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