Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Vergabe von Studienplätzen?


Über die Vergabe von Studienplätzen entscheidet entweder die Stiftung für Hochschuldzulassung (www.hochschulstart.de) oder die jeweilige Universität selbst.

Aktuell ist die Stiftung für Hochschulzulassung nur noch für die Staatsexamina-Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zuständig, während in allen anderen Fächern, sowie in den o.g. Fächern bei höheren Semestern, die Hochschule eigenständig entscheidet.

Hinsichtlich der Vergabekriterien der Stiftung für Hochschulzulassung ist grundsätzlich, nämlich für 80 % der Bewerber, die Abiturnote ausschlaggebend. Weitere 20 % der zu vergebenden Plätze werden über Wartesemester vergeben. Zwar gibt es teilweise noch weitere von den Universitäten vorgegebene Kriterien wie Auswahlgespräche, bereits absolvierte Praktika oder Medizintests, grundsätzlich bleibt jedoch maßgeblich die Abiturnote.

Bei den zulassungsbeschränkten Studienfächern im Zuständigkeitsbereich der Universitäten sieht die Vergabepraxis ähnlich aus wie die der Stiftung für Hochschulzulassungen. Heißt: Die Abiturnote entscheidet auch hier  meistens über die Zulassung. Dies aus dem Grund, dass dies für die Universität die leichteste Vorgehensweise ist, die am wenigsten Verwaltungsaufwand sorgt.

Für Humanmedizin lag der NC bei der Universität Hamburg im Wintersemester 2020/2021 sowie im Wintersemester 2021/2022 jeweils bei 1,0. Für Zahnmedizin bei 1,1 bzw. 1,2 und bspw. für Rechtswissenschaft bei 2,1 bzw. 1,9.

Dass nur wenige Abiturienten einen solchen Schnitt erreichen und daher die große Masse in den Hauptverfahren der Zulassungsstellen leer ausgeht, versteht sich hierbei von selbst.


Sollten Sie sich für ein Studium interessieren, dessen NC sie aller Voraussicht nach nicht erreichen werden oder haben Sie bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten, so kontaktieren Sie uns gerne über die angegebenen Kontaktdaten unserer Kanzlei.  Wir beraten Sie gerne umfassend und ausführlich über den Ablauf sowie die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage um Ihnen Ihrem Wunschstudienplatz zu ermöglichen.