Die Universität Hamburg hat bereits die ersten Ablehnungsbescheide für die Bachelor- und Masterstudiengänge erlassen und versendet. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber sollten zeitnah überprüfen lassen, ob eine Studienplatzklage die Chance auf den Wunschstudienplatz ermöglicht. Hierbei ist zwingend die Frist für den Widerspruch einzuhalten. Unser Team bei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte berät Sie ausführlich über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage. Kontaktieren Sie uns hierfür unter den angegebenen Kontaktdaten unserer Kanzlei oder direkt über das Kontaktformular.