Durchführung einer Studienplatzklage

Ein Zweitstudiumsantrag für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin ist im Rahmen einer Bewerbung über “hochschulstart.de“ zwingend zu begründen. Das Verfahren ist ein Punktesammelverfahren, in dem der Studienbewerber in fünf verschiedenen Kategorien Punkte erhalten kann. Diese Gruppen sind:

  • Zwingende Berufliche Gründe (Punktzahl = 9)
  • Wissenschaftliche Gründe (Punktzahl: 7, 9 oder 11)
  • Besondere berufliche Gründe (Punktzahl = 7)
  • Sonstige beruflichen Gründe (Punktzahl = 4)
  • Sonstige Gründe (Punktzahl = 1)

Aufgrund der zusammengerechneten Punkte wird dann eine Rangliste gebildet. In der Vergangenheit waren für den Studiengang Humanmedizin mindestens 10 Punkte notwendig, um eine Zulassung zu erhalten.

Gerne helfen wir dabei, die Begründung schriftlich zu formulieren. Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de