Studienplatzklage im Fach Soziale Arbeit Der Studiengang ‚Soziale Arbeit‘ gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Bereich der sozialen Tätigkeiten entwickelt von Jahr zu Jahr ein immer größeres Beschäftigungsfeld. Dies merken auch die Hochschulen und Universitäten und stellen mehr Studienplätze zur Verfügung. Jedoch reichen diese oft nicht aus, um der Nachfrage nach diesem Studiengang gerecht zu werden.

Eine Studienplatzklage im Fach ‚Soziale Arbeit‘ verläuft zunächst über die Stellung der sog. außerkapazitären Zulassungsanträge. Ein solcher Antrag muss grundsätzlich an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Da es unterschiedliche Form- und Fristvorschriften für diesen Antrag gibt, gilt hierbei äußerste Sorgfalt. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick über die Fristen und die Formanforderungen für diesen Antrag zu bewahren oder übernehmen die Antragstellung für Sie.

Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de