Studienplatzklagen für StudiengängeWie jedes Jahr werden tausende von Bewerber:innen daran gehindert, ihr Wunschstudium zu beginnen. In den sog. „harten“ Studienfächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, und Pharmazie zeigt der Verlauf der vergangenen Semester, dass eine Bewerbung immer schwieriger wird und zahlreiche Hürden zu nehmen sind.

In jüngster Zeit werden über die Hälfte der zu vergebenden Studienplätze nach den Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen vergeben. Dabei spielt die Abschlussnote des Abiturs eine zentrale Rolle. Dadurch erhöht sich der Druck auf die Bewerber mit einer “schlechten” Abiturnote. Konsequenz ist, dass die Wartezeit als Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen abgewertet wird. Da zudem auch die Auswahlverfahren immer härteren Anforderungen unterliegen, steht eine Großzahl junger Menschen ohne einen Studienplatz da.

Letzter Ausweg in diesen Fällen ist eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf den gewünschten Studienplatz. Hier kommt die sog. Studienplatzklage zum Einsatz.

Diese Möglichkeit wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 18.07.1972 geschaffen, wonach aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot ein Recht der Studienbewerber:innen auf Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl gewährleistet werden muss.

Somit ist der Zugang zu allen staatlichen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich möglich. Wichtiger denn je wird im Sommer- und Wintersemester 2021/2022 die Frage der Kapazitätserschöpfung an deutschen Hochschulen sein. Durch den sog. Guttenberg-Effekt werden die deutschen Hochschulen erneut mit einem Ansturm von Studenten rechnen, denen sie nicht gewachsen sind. Die Aussetzung der Wehrpflicht führte die Hochschulen bereits in der Vergangenheit an ihre Belastungsgrenzen, so dass im Kampf um den begehrten Studienplatz mehr denn je auf gerichtliche Hilfe zurückgegriffen wird.

Das dafür vorgesehene gerichtliche Instrument ist der einstweilige Rechtsschutz. Im einstweiligen Rechtsschutz richtet sich das Antragsbegehren auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO. Bevor dieser Rechtsschutz in Anspruch genommen werden darf, muss jedoch zuvor in der Regel form- und fristgerecht ein Antrag auf Studienplatzvergabe außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden. Dieser Antrag ist grundsätzlich unerlässlich, um den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Daher ist es für jeden Studienplatzbewerber überaus wichtig, die jeweiligen Fristen zu notieren, da jedes Bundesland inzwischen eigene Fristenregelungen für diesen Antrag getroffen hat.

Gelingt im Prozess die Aufdeckung einer Fehlberechnung im Rahmen der Kapazitätsermittlung und kommt es damit zur Festsetzung einer zu niedrigen Anzahl von Studienplätzen, ist der Antrag begründet.

Bei Studienplatzklagen sonstiger Fächer, die nicht unter die „Hochschulstart-Fächer“ fallen, sind die Chancen, einen Studienplatz zu erhalten, gut. So waren und sind Studienplatzklagen für Studiengänge wie Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Lehramt, BWL, VWL, Informatik, Soziale Arbeit etc. in vielen Fällen erfolgreich.

Der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung sollte so früh wie möglich gestellt werden, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Studienplatzklagen für StudiengängeFür das kommende Sommer- und Wintersemester 2021/2022 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung und vertreten Sie in einem ggfs. gerichtlichen Verfahren.

Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie selbstverständlich ebenfalls und bieten Ihnen eine individuelle und gerechte Kostenlösung, um eine oder mehrere Studienplatzklagen durchzuführen.

In der Vergangenheit konnten wir vielfach Studienplätze für unsere Mandantschaft erfolgreich einklagen, so u.a.:

  • Mit Beschluss v. 14.12.2015 hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz unserer Mandantschaft einen Studienplatz im Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor zum Wintersemester (WS) 2015/2016 vorläufig zugewiesen.
  • Mit Beschluss v. 10.11.2015 hat das VG Hamburg unseren Mandanten einen Studienplatz im Studiengang Lehramt Primar- und Sekundarstufe mit dem Unterrichtsfach Deutsch im ersten Fachsemester zum WS 2015/2016 vorläufig zugewiesen.
  • Mit Beschluss v. 19.10.2015 hat das VG Hamburg unseren Mandanten einen Studienplatz im Studiengang Bildung und Erziehung mit dem Abschluss Bachelor zum WS 2015/2016 vorläufig zugewiesen.
  • Mit Beschluss v. 27.10.2015 hat das VG Hamburg vier Studienplätze im Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor zum WS 2015/2016 vorläufig zugewiesen.
  • Mit Beschluss v. 12.11.2015 hat das VG Hamburg drei Studienplätze im Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor zum WS 2015/2016 vorläufig zugewiesen.

In weiteren gerichtlichen Eilverfahren konnten sich SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte mit den Universitäten und (Fach)Hochschulen über die vorläufige und endgültige Zulassung in den Studiengängen Produktionstechn./-management (BSc, Angewandte Informatik (BSc), Betriebswirtschaft (Master of Science) einigen.

  • Das VG Göttingen hat mit Beschl. v. 30.10.2014 vier Teilstudienplätze im Studiengang Humanmedizin zum WS 2014/2015 unter den Antragsteller/innen verlost.
  • Mit der LMU München konnten wir im Studiengang Humanmedizin in der Vergangenheit einen Vergleich über 10 Vollzeitstudienplätze schließen.

Wintersemester 2016/2017:

  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vergleichsweise über die Zulassung zum Wintersemester 2016/2017 in das erste Fachsemester für die Studiengänge Ökotrophologie und European Computer Science einigen.
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg weitere Zulassungsvergleiche zum Wintersemester 2016/2017 in das erste Fachsemester für den Studiengang Produktionstechnik und –management.
  • Leuphana Universität Lüneburg über die Zulassung in den Studiengang Psychologie in das erste Fachsemester zum Wintersemester 2016/2017 einigen.
  • Fachhochschule Lübeck über die Zulassung in den Studiengang Betriebswirtschaftslehre in das dritte Fachsemester zum Wintersemester 2016/2017 einigen.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 11.10.2016 acht weitere Studienplätze im Studiengang Stadtplanung mit dem Abschluss Bachelor bei der HCU Hamburg aufgedeckt. Zwei Mandanten von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte können nunmehr ihr Wunschstudium beginnen.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 20.10.2016 97 (!) weitere Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit mit dem Abschluss Bachelor bei der HAW Hamburg aufgedeckt. Der Erfolg vom letzten Wintersemester 2015/2016 konnte auch in diesem Jahr wiederholt werden. SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte klagten bereits im vergangenen Jahr erfolgreich gegen die HAW Hamburg im Studiengang Soziale Arbeit.

Vergleiche mit der Universität Hamburg:

  • Master of Science / Intelligent Adaptive Systems
  • Erziehungswissenschaften (Bachelor)
  • B.Sc. LA Berufliche Schulen (Gewerbl.Techn.TU) / Erziehungswissenschaft/Lehramt
  • B.A. LA der Primarstufe u. Sekundarstufe I / Erziehungswissenschaft/Lehramt
  • B.Sc. LA an Gymnasien / Erziehungswissenschaft/Lehramt
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 31.10.2016 30 (!) weitere Studienplätze im Bachelorstudiengang Marketing/Technische Betriebswirtschaftslehre, in dem wir geklagt haben, an der HAW Hamburg aufgedeckt.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 16.11.2016 weitere Studienplätze im Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Bachelor bei der Universität Hamburg aufgedeckt.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 29.11.2016 weitere Studienplätze im Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Sozialwissenschaften mit dem Abschluss Bachelor bei der Universität Hamburg aufgedeckt.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 29.11.2016 weitere Studienplätze im Studiengang Bachelor of Arts/Soziologie bei der Universität Hamburg aufgedeckt.
  • Mit der LMU München konnten wir uns auf die vergleichsweise Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Abschluss Bachelor) in das fünfte Fachsemester für das Wintersemester 2016/2017 einigen.
  • SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte konnten sich in einem weiteren Verfahren mit der Universität Hamburg auf die vergleichsweise Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Rechtswissenschaft einigen.
  • Mit der LMU München konnten wir uns auf die vergleichsweise Zuweisung eines Studienplatzes im folgenden Studiengang einigen: Tiermedizin 1. Fachsemester. Unter allen Antragstellern wurden im Wege eines Vergleichs zwei Studienplätze verlost.

Wintersemester 2017/2018:

  • Leuphana Universität Lüneburg: Einigung über die Zulassung in das erste Fachsemester zum Wintersemester 2017/2018 in den Studiengängen Lehren und Lernen (Teilstudiengänge Biologie und Chemie)
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vergleichsweise Einigung über die Zulassung zum Wintersemester 2017/2018 in das erste Fachsemester für die Studiengänge Ökotrophologie (BA)
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vergleichsweise Einigung über die Zulassung zum Wintersemester 2017/2018 in das erste Fachsemester für den Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft (BA)
  • Mit Beschluss v. 09.11.2017 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (19 ZE 515/17) unseren Mandanten vorläufig einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit für das Wintersemester 2017/2018 an der HAW Hamburg zugewiesen. Insgesamt wurden 85 zusätzliche Studienplätze aufgedeckt.
  • Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 07.12.2017 drei weitere Studienplätze im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Science), in dem wir geklagt haben, an der Universität Hamburg aufgedeckt. Die Studienplätze wurden nach dem Grad der Qualifikation und Wartezeit verteilt.
  • HCU Hamburg: Stadtplanung Bachelor und Architektur Bachelor: Zuweisung von Studienplätzen an unsere Mandanten per Gerichtsbeschluss

Zulassungsvergleiche mit der Universität Hamburg:

  • Master of Science /BWL (2 Plätze)
  • Master of Science / It-Management und Consulting
  • Master of Arts / International Business and Sustainability
  • Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Bachelor)

Wintersemester 2019/2020:

  • Mit Beschluss v. 25.10.2019 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (19 ZE 345/19) der Mandantin vorläufig einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit für das Wintersemester 2019/2020 an der HAW Hamburg zugewiesen. Insgesamt wurden 18 zusätzliche Studienplätze aufgedeckt.
  • Unserem Mandanten wurde per Losverfahren ein Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin zugewiesen.
  • In einem weiteren gerichtlichen Eilverfahren wurden zwei Studienplätze für den Studiengang Zahnmedizin verlost.

Zulassungsvergleiche mit Hochschulen:

  • HAW Hamburg: Wirtschaftsinformatik
  • Universität Hamburg: B.A. L.A. Sonderpädagogik/Erziehungswissenschaft/Lehramt 
  • Universität Hamburg: Psychologie (BA)
  • Universität Hamburg: Wirtschaftsinformatik (Master)
  • HTW Berlin: Immobilienwirtschaft (Bachelor)
  • CAU zu Kiel: Bachelor, 2-Fächer, Profil Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Wirtschaft und Politik)

Sommersemester 2020

  • Zulassungsvergleich für den Studiengang Medientechnik (Bachelor) zum Sommersemester 2020
  • Zulassung für den Studiengang Digitale Kommunikation (Master)
  • Zulassung für den Studiengang Minor Wirtschaftspsychologie

 

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