Durchführung einer Studienplatzklage

Im Studiengang Tiermedizin ist es für die Durchführung einer Studienplatzklage ebenfalls erforderlich, die sog. außerkapazitären Anträge rechtzeitg und fristgerecht zu stellen. Ein derartiger Zulassungsantrag muss bei jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll.

Im Studiengang Tiermedizin bieten bundesweit derzeit leider nur wenige Universitäten überhaupt Studienplätze an. Die Nachfrage übersteigt daher regelmäßig deutlich das Angebot an Studienplätzen.

Wir kennen die Entwicklung der Zulassungszahlen an den jeweiligen Universitäten und helfen Ihnen bei der Auswahl der Orte.

Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de