Wird bei der Bewerbung für einen Studienplatz verlangt, dass die Studienbewerber:innen ihre Einschreibung final über ein Kontaktformular beantragen, bedarf dies einer eigenständigen Regelung.
Die Antragstellerin hatte sich um einen Studienplatz für den Studiengang Rechtswissenschaften im 1. Fachsemester beworben. Hierzu hatte sie die von ihr im Zusammenhang mit der Einschreibung einzureichenden Dokumente unter Nutzung ihres KLIPS2.0-Bewerberaccounts hochgeladen.
Die Antragsgegnerin hat den Einschreibeantrag abgelehnt; denn die Antragsgegnerin hatte es versäumt, die Einschreibung final über ein Kontaktformular auf der Website der Antragsgegnerin abschließend zu beantragen.
Das VG Köln hat die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in den Studiengang Rechtswissenschaften im 1. Fachsemester einzuschreiben.
Die Antragstellerin habe sämtliche von ihr einzureichenden Dokumente fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Weg unter Nutzung ihres KLIPS2.0-Bewerberaccounts hochgeladen. Einer weitergehenden Beantragung der Einschreibung über das Kontaktformular seitens der Antragstellerin habe es nicht bedurft. Die Antragsgegnerin könne sich für ihre Forderung nach einer Finalisierung des Einschreibungsantrags mittels des Kontaktformulars nicht auf eine normative Grundlage stützen.
Soweit die Antragsgegnerin der außerhalb von KLIPS2.0 erfolgenden Beantragung der Einschreibung über das Kontaktformular entscheidende Bedeutung für die Einschreibung beimisst, handele es sich nicht um ein Verfahrensdetail, das regelungstechnisch von der normierten Verpflichtung zur Teilnahme am automatisierten Verfahren der Einschreibung auf Grundlage von KLIPS2.0 umfasst ist. Es hätte insoweit einer eigenständigen Regelung bedurft. Nach den Angaben der Antragsgegnerin solle die abschließende Beantragung der Einschreibung über das Kontaktformular die persönliche Einschreibung im Studierendensekretariat ersetzen, die pandemiebedingt nicht möglich gewesen sei. Vor diesem Hintergrund hätte es nahe gelegen, diesen (temporären) Sonderweg für die Einschreibung in den Rektoratsbeschluss aufzunehmen.
Sollten Sie Rückfragen rund um Ihren Anspruch auf einen Studienplatz haben, so melden Sie sich jederzeit unter den angegebenen Kontaktdaten unserer Kanzlei oder direkt über das Kontaktformular.