Ein für Sie sehr wichtiges Thema sind die Kosten des Verfahrens – das ist uns bewusst. Daher wollen wir so transparent wie möglich mit diesem Thema umgehen.

Wir müssen aus diesem Grund aber auch sagen, dass man nicht pauschal sagen kann, was eine Studienplatzklage exakt in Euro und Cent kostet; denn zum einen hängen die Kosten des Verfahrens stark davon ab, wie viele Hochschulen verklagt werden und zum anderen von dem jeweiligen Abschluss bzw. Ausgang des Verfahrens.

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich dabei zusammen aus den Gerichtskosten, den eigenen Anwaltsgebühren, der Umsatzsteuer, möglichen Behördengebühren und ggf. gegnerischen Anwaltsgebühren. Was diese einzelnen Posten im Einzelnen bedeuten und wie hoch diese jeweils ausfallen, erläutern wir in einem ersten Beratungsgespräch mit Ihnen und schlüsseln Ihnen die Kosten gerne auch im Einzelnen auf.