Durchführung einer Studienplatzklage

Wunschstudium Humanmedizin – Wie bekomme ich den Studienplatz?

Wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, d.h. das Abitur, dann steht Ihnen grundsätzlich der Weg zum Studium der Humanmedizin offen. Bei dem Auswahlverfahren fließt dann die Abiturnote zu 20 % mit ein. Aber selbst wenn Ihre Durchschnittsnote aus der Abiturprüfung nicht den hohen NC-Werten entspricht, ist dies nicht zwingend ein Grund, zu verzweifeln und sich mit einer Ablehnung zufrieden zu geben.

Dafür steht Ihnen das Instrument der Studienplatzklage zur Verfügung, mit dem Sie unabhängig von der Abiturdurchschnittsnote einen Studienplatz einklagen können. Im Hochschulzulassungsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Viele Studienbewerber sind mit den Fristen und Bewerbungsvoraussetzungen überfordert, da in vielen Bundesländern unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. So kann in einigen Bundesländern nur geklagt werden, wenn die jeweilige Universität zuvor über hochschulstart.de bei der Bewerbung angegeben worden ist. Auch gibt es dann noch Besonderheiten bei der Angabe der Universitäten auf den Plätzen 1-6 im hochschuleigenen Auswahlverfahren. Die Bewerbung über hochschulstart.de ist daher in den meisten Fällen zwingend erforderlich.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und helfen Ihnen für eine form- und fristgerechte und auch taktische Bewerbung über hochschulstart.de

Achten Sie auf die Fristen!

Zu berücksichtigen ist, dass die Bewerbung nicht nur online erfolgt. Der Antrag von hochschulstart.de muss auch ausgedruckt, persönlich unterschrieben und zudem mit einer amtlich beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses postalisch an Hochschulstart gesendet werden.

Bei den einzuhaltenden Fristen handelt es sich um sog. Ausschlussfristen – d.h. diese sind für Sie als Studienbewerber:in unbedingt zu beachten.

Persönliche und kompetente Beratung.

Die Studienortwahl hat für viele Studienbewerber:innen eine erhebliche Bedeutung. Warten Sie daher nicht zu lange. Wir beraten nicht nur vor Ort, sondern gerne auch telefonisch und/oder mittels Videokonferenzsystemen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Tel.: +49 (0)40 – 317 669 00 / eMail: anwalt@meinstudienplatz.de