Studienplatzklage im Studiengang Lehramt Die Studienplatzklage im Studiengang Lehramt ist bereits am Anfang der Bewerbung etwas speziell – jedenfalls verglichen mit den Studiengängen Human- und Zahnmedizin, da die Bewerbung grundsätzlich zunächst direkt an den Hochschulen und Universitäten erfolgt.

Eine Studienplatzklage im Studiengang Lehrgang verläuft zunächst über die Stellung der sog. außerkapazitären Zulassungsanträge. Ein solcher Antrag muss grundsätzlich an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Da es unterschiedliche Form- und Fristvorschriften für diesen Antrag gibt, gilt es hierbei äußerste Sorgfalt zu betreiben.

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