Ist es möglich, gegen jede Hochschule in jedem Studienfach zu klagen?


Die Antwort ist zunächst ganz einfach: JA!

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit der Studienbewerber gegen jede Hochschule und in jedem Fach zu klagen. Denn jede Hochschule bzw. Universität ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und somit an das sog. Kapazitätserschöpfungsgebot des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

Ausnahmen bestehen nur hinsichtlich kirchlicher oder privater Einrichtungen, die keinen staatlichen Träger haben. Diese sind gerade nicht staatlich und daher auch nicht an das vorgenannte Kapazitätserschöpfungsgebot gebunden. Eine Klage ist hier nicht möglich bzw. mit nur sehr geringen Erfolgsaussichten verbunden.

Um die Erfolgschancen einer Studienplatzklage zu erhöhen, ist es grundsätzlich sogar empfehlenswert, mehrere Universitäten zu verklagen. Dabei sollte man die in Anspruch zu nehmenden Hochschulen so wählen, dass man bei jeder das Studium auch tatsächlich aufnehmen könnte und möchte.  Denn in den meisten Fällen wird der Ort des Studienbeginns durch dasjenige Gericht bestimmt, welches als erstes über die eingereichte Studienplatzklage entscheidet und in dessen Bezirk sich die Hochschule befinden. Ein nachträgliches Wahlrecht des Klägers besteht insofern nicht.

Beispiel: Das Verwaltungsgericht Hamburg kann nur einen Studienplatz in Hamburg zusprechen, nicht aber z.B. in Berlin oder München.


Es muss daher gut überlegt werden, gegen wie viele und vor allem gegen welche Universitäten im Rahmen einer solchen Studienplatzklage vorgegangen werden sollte. Unser Team bei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte berät Sie gerne umfassend im Hinblick auf alle Fragen zu einer solchen Studienplatzklage. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne über die angegebenen Kontaktdaten unserer Kanzlei.