FRISTEN NICHT VERPASSEN! Bereits am 15.07.2020 laufen die ersten Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/2021 ab und zwar nicht nur für die reguläre Bewerbung (innerkapazitäre Bewerbung), sondern auch für den außerkapazitären Zulassungsantrag in einigen Bundesländern.
Wird der außerkapazitäre Antrag nicht form- und fristgerecht gestellt, ist in der Regel im Falle der Ablehnung eine Studienplatzklage nicht mehr möglich. SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte haben bereits die ersten außerkapazitären Zulassungsanträge versendet und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.