Für alle Studienbewerber stellt sich mittlerweile die Frage, ob das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie überhaupt stattfinden wird.
Grundsätzlich kann diese Frage zunächst mit „Ja“ beantwortet werden. In welcher Form die Präsenzveranstaltungen dann durchgeführt werden, bleibt abzuwarten. Da für das Sommersemester 2020 inzwischen einige Hochschulen Online-Vorlesungen anbieten, dürfte dies ggf. ein probates Mittel sein, um im Falle der Verlängerung der Kontaktsperren den Hochschulbetrieb zu sichern.
Fakt ist aber auch, dass die Fristen für den außerkapazitären Bewerbungsantrag bestehen bleiben. So laufen bereits am 15.07.2020 die ersten Fristen ab. Werden diese Fristen verpasst, ist in den meisten Fällen eine Studienplatzklage nicht mehr möglich.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten bundesweit Studienbewerber:innen zu allen Fragen rund um das Bewerbungsverfahren. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per eMail über: anwalt@meinstudienplatz.de