ACHTUNG! Nur noch zwei Tage bis zum Ablauf der ersten Frist für den außerkapazitären Zulassungsantrag in einigen Bundesländern (15.07.2020).
Wird diese Frist für die Antragstellung des außerkapzitären Zulassungsantrags versäumt, ist eine Studienplatzklage im Falle der späteren Ablehnung zum Wintersemester 2020/2021 nicht mehr möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Landesvergabeordnungen sind zu beachten, da 16 Bundesländer auch insoweit 16 unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte stehen Ihnen für weitere Fragen rund um die Studienplatzklage gerne zur Verfügung.