Im Rahmen der Bewertung der Eingangsprüfung zur Zulassung für den M.Sc. in Betriebswirtschaftslehre konnten SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte einen außergerichtlichen Vergleich erzielen. Dem Mandanten fehlten lediglich zwei Punkte bei der Klausurbewertung, um sodann zum Auswahlgespräch eingeladen zu werden. SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte legten gegen die Bewertung der Eingangsprüfung Widerspruch ein und trugen dabei vor, dass die Klausur rechtsfehlerhaft erstellt und auch bewertet wurde. Unter Vermeidung eines gerichtlichen Eilverfahrens einigte man sich auf die Zulassung zum Auswahlgespräch.