Studienbewerber:innen für das Wintersemester 2021/2022 werden darauf hingewiesen, dass die Bundesländer Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt die Fristen für den außerkapazitären Zulassungsantrag vom 15.07.2021 auf den 31.07.2021 verlängert haben. Insoweit ist es möglich, an den jeweiligen Hochschulen in den benannten Bundesländern den Antrag auf außerkapazitäre Zulassug noch fristgerecht zu stellen. SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.