Aufgrund des Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 ergeben sich künftig Änderungen im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung. So informiert hochschulstart.de aktuell:
„Auf Grund der Änderungen im Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (siehe Pressemitteilung der KMK vom 06.12.2018) wächst die Bedeutung des Tests für medizinische Studiengänge (TMS). Es ist zu erwarten, dass ab dem Sommersemester 2020 ein Großteil der Hochschulen in den Studiengängen Medizin (Humanmedizin), Tiermedizin und Zahnmedizin den TMS als Auswahlkriterium berücksichtigen werden. Dies gilt sowohl für das Auswahlverfahren der Hochschulen als auch für die neu eingerichtete „zusätzliche Eignungsquote“ (als Nachfolger der Wartezeitquote).
Möchten Sie sich ab dem Sommersemester 2020 für die Studiengänge Medizin (Humanmedizin), Tiermedizin und Zahnmedizin bewerben, sollten Sie am TMS 2019 teilnehmen, damit Sie Ihre Zulassungschancen verbessern.“
Quelle: https://www.hochschulstart.de/
Für weitere Fragen rund um das Thema Bewerbung in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin stehen Ihnen SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.