Aufgepasst! Für Studienbewerber, die sich für das Sommersemester 2019 um einen Studienplatz bewerben, läuft in einigen Bundesländern die Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bereits am 15.01.2019 ab. Diese Frist gilt es unbedingt zu beachten, wenn eine Studienplatzklage für das Sommersemester 2019 im Falle der (späteren) Ablehnung durchgeführt werden soll.

Für weitere Fragen stehen Ihnen SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.