COVID-19 zwingt die gesamte deutsche Bevölkerung derzeit zu drastischen Einschränkungen im Alltag. Sobald die Krise überstanden ist und die Einschränkungen per Allgemeinverfügung hoffentlich nach und nach aufgehoben werden, geht der Alltag wieder weiter und damit auch die Frage für Studienbewerber, ob und wo sie sich für das kommende Wintersemester 2020/2021 bewerben sollen.

Fristen beachten

An dieser Stelle ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass derzeit sämtliche Bewerbungsfristen bei den sog. inner- und außerkapazitären Bewerbungen über hochschulstart.de und den Hochschulen bestehen bleiben.

Die Auswirkungen der Corona-Krise können allenfalls dafür sorgen, dass die Präsenzveranstaltungen  im kommenden Wintersemester 2020/2021 möglicherweise nicht stattfinden werden und in anderer Art und Weise durchgeführt werden, sofern die jetzigen Beschränkungen in den bundesweiten Allgemeinverfügungen aufrechterhalten bleiben.

Die Durchführung des kommenden Wintersemesters selbst und die Einschreibung im jeweiligen Studiengang ist davon jedoch noch nicht betroffen. Ein Nichteinhalten der Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2020/2021 ist daher nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Auch die Fristen für den sog. außerkapazitären Zulassungsantrag sind zum jetzigen Zeitpunkt noch einzuhalten. In 16 Bundesländern gibt es hierfür 16 Regelungen, die jeweils unterschiedliche Form- und Fristvorschriften enthalten. Werden diese Form- und Fristvorschriften nicht eingehalten, ist in den meisten Fällen eine sog. Studienplatzklage nicht mehr möglich.

Neues Vergabeverfahren

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 ) wurde das zentrale Vergabeverfahren von Hochschulstart (ehemals ZVS) beginnend zum Sommersemester 2020 wesentlich verändert.

Zwar hat die Abiturnote immer noch nicht an Bedeutung verloren, jedoch gerät nunmehr das Kriterium der Eignung näher in den Fokus. Ebenso gibt es gewichtige Veränderungen im Auswahlverfahren der Hochschulen, die in verfassungsrechtlicher Hinsicht Bedenken aufwerfen.

Empfehlung

SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten Studienbewerber:innen für das Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer Ablehnung des Wunschstudienplatzes.