Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 ) wurde das zentrale Vergabeverfahren von Hochschulstart (ehemals ZVS) beginnend zum Sommersemester 2020 wesentlich verändert.

Zwar hat die Abiturnote immer noch Bedeutung, jedoch gerät nunmehr das Kriterium der Eignung näher in den Fokus. Ebenso gibt es gewichtige Veränderungen im Auswahlverfahren der Hochschulen. SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten Studienbewerber:innen gerne für das Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer Ablehnung des Wunschstudienplatzes.