Die Universität Hamburg hat bereits die ersten Ablehnungsbescheide für die Masterstudiengänge erlassen und versendet. Abgelehnte Bewerber:innen sollten zeitnah überprüfen lassen, ob eine Studienplatzklage die Chance auf den Wunschstudienplatz ermöglicht. Hierbei ist zwingend die Frist für den Widerspruch einzuhalten.

SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte beraten gerne über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage. Kontaktieren Sie uns unter 040/31766900, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.