SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte konnten sich erfolgreich für eine Mandantin mit der Hochschule Wismar auf einen Zulassungsvergleich für einen Masterstudiengang einigen.

Hintergrund des Verfahrens war die Ablehnung einer ausländischen Studienbewerberin, u.a. aus formellen Gründen. In dem vorausgegangenen gerichtlichen Eilverfahren hat sich die Hochschule vehement gegen die Zulassung ausgesprochen.

SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte hielten argumentativ dagegen und führten u.a. aus, dass es keine wirksame Zulassungssatzung für ausländische Studienbewerber in englischer Sprache gebe. In der Konsequenz bot die Hochschule Wismar nunmehr einen sog. Zulassungsvergleich an, der die endgültige Zulassung beinhaltet.