Aufgepasst: Für alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Sommersemester 2019 gilt es die Fristen für den außerkapazitären Zulassungsantrag zu beachten, wenn gegen den Ablehnungsbescheid geklagt werden soll.

Da einige Bundesländer diese Fristen leider gesetzlich bereits auf den Zeitpunkt vor Versendung der Ablehnungsbescheide geregelt haben, sind diese Fristen unbedingt zu beachten. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.