Achtung!

Studienbewerber für das Wintersemester 2018/2019 aufgepasst:

Am 01.09.2018 sowie am 15.09.2018 laufen in einigen Bundesländern die Fristen für den sog. außerkapazitären Zulassungsantrag ab. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel ein gerichtliches Eilverfahren auf vorläufige Zuweisung des Wunschstudienplatzes nicht mehr möglich. Wir raten daher dringend, sich vor Ablauf der Fristen zu informieren, ob für den jeweiligen Studiengang ein sog. außerkapazitärer Zulassungsantrag fristgebunden ist.