Studienbewerberinnen und Studienbewerber zum Sommersemester 2021 sollten die Frist 15.01.2021 in einigen Bundesländern für den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten unbedingt beachten. Wird diese Frist verpasst, kann zum Sommersemester kein gerichtliches Verfahren (sog. Studienplatzklage) gegen die jeweilige Hochschule geführt werden. Wir übernehmen die form- und fristgerechte Übersendung.
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Sommersemester 2021 interessieren, rufen Sie uns unverbindlich an. Sie können uns zum Thema Studienplatzklage aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen.