SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte konnten sich bereits mit den ersten Hochschulen auf einen sog. Zulassungsvergleich einigen, d.h. seine Mandanten erhalten gegen Rücknahme der gerichtlichen Eilanträge nicht nur vorläufig, sondern auch endgültig einen Studienplatz, u.a. für die Studiengänge:
Bachelor of Arts (LGHR) Fächer Mathematik & Sachunterricht und Multimedia Production (Bachelor)
Über die weiteren von uns eingeleiteten Studienplatzklagen halten wir Sie informiert.