SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte führen derzeit ein gerichtliches Verfahren gegen das niedersächsische Justizministerium und kämpfen dabei für die Rechte eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf die ausgeschriebene Stelle des Präsidenten des OLG Celle erfolglos beworben hatte.
Leistungsvorsprung durch höherwertigen Dienstposten?
Nach der Auffassung des niedersächsischen Justizministeriums sei die ausgewählte Staatssekretärin bereits aufgrund ihres höherwertigen Dienstpostens besser geeignet. Dieser Rechtsauffassung traten SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover entgegen. Leistungskriterium darf nicht allein die Höherwertigkeit des Dienstpostens sein, sondern die Leistung des Dienstposteninhabers. Zum anderen darf auch bei im Wesentlichen gleicher Beurteilung nicht schematisch – wie im vorliegenden Fall – auf die Höherwertigkeit des Dienstpostens abgestellt werden.
Das Verwaltungsgericht Hannover schloss sich dieser Rechtsauffassung nicht an und lehnte den Eilantrag ab. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hannover mit Beschluss v. 07.02.2018 (2 B 11230/17) sei eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs ausgeschlossen.
Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Hiergegen legten SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte bereits Beschwerde ein, sodass nunmehr das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht über die Frage der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches entscheiden muss.
Wir werden über den weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens berichten.