SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte konnten einen Erfolg vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Sachen Anfechtung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erreichen (Nds. OVG, Beschl. v. 02.10.2017 – 2 LA 282/16). So folgte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Rechtsauffassung von SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte, die im Einzelnen darlegten, dass die Prüfer den Sachverhalt der Aufsichtsarbeit “A1″ nicht fehlerfrei erfasst haben. Dabei handelt es sich um eine fachspezifische Frage, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt.