Wie jedes Jahr kommen auf einen Studienplatz mehrere Studienplatzbewerber. Um sich im Falle der Ablehnung dennoch die Möglichkeit einer Studienplatzklage zu bewahren, muss frühzeitig reagiert werden und zwar in einigen Bundesländern bereits bis zum 15.07.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt muss, sofern im Falle der Ablehnung geklagt werden soll, ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden.

Wird die Frist verpasst, der Studienbewerber abgelehnt und dann soll geklagt werden, ist dies nicht mehr möglich, weil dann der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung nicht fristgerecht gestellt worden ist.

SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte informieren und beraten Sie gerne über die Chancen einer evtl. Studienplatzklage.